Rechtsstellung des Rates
Der Rat für die polnische Sprache wurde mit Beschluss Nr. 17/96 vom 9. September 1996 durch das Präsidium der Polnischen Akademie der Wissenschaften ins Leben gerufen. 1999 wurde die Tätigkeit des Rates in den Vorschriften des polnischen Sprachgesetzes verankert.
Aufgaben des Rates
Gemäß der ihm verliehenen Rechtsgrundlagen und in Entsprechung des polnischen Sprachgesetzes erlässt der Rat Richtlinien in allen den polnischen Sprachgebrauch in der öffentlichen Kommunikation betreffenden Angelegenheiten. In den Aufgabenbereich des Rates fallen insbesondere:
• Verbreitung der polnischen Sprachkenntnis, der Kenntnis der polnischen Flexionen, Normen und Kriterien der Gebrauchsbewertung und Abgabe von Empfehlungen bezüglich der in verschiedenen Situationen angemessenen Sprachformen;
• Klärung von zweifelhaften Sprachfragen betreffend Wortschatz, Grammatik, Aussprache, Orthographie, Zeichensetzung sowie die Angemessenheit der stilistischen Äußerungsformen;
• Suche nach Lösungen für den polnischen Sprachgebrauch in verschiedenen wissenschaftlichen und technischen Disziplinen, insbesondere in den neuen Disziplinen (z.B. in Informatik);
• Äußerung zu Sprachformen in den für die öffentliche Kommunikation, insbesondere für Presse, Radio, Fernsehen und Administration vorgesehenen Texten;
• Abgabe von Stellungnahmen bezüglich Rechtschreibungs- und Interpunktionsregeln;
• Abgabe von Stellungnahmen zu Bezeichnungen (und deren grammatischen und orthographischen Formen) der neuen Waren- und Dienstleistungen;
• eine besondere Aufsicht über polnische Sprachkultur im Schulunterricht.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Der Rat arbeitet mit staatlichen Institutionen (insbesondere dem Ministerium für Kultur und Nationalerbschaft, dem Kultusministerium, dem Ministerium für innere Angelegenheiten und Administration, dem Amt für Schutz der Konkurrenz und Konsumenten, der staatlichen Aufsichtsbehörde für Handel und dem Sejm) zusammen, indem er in erster Linie Expertisen erstellt und Stellungnahmen in Angelegenheiten betreffend den polnischen Sprachgebrauch im öffentlichen Leben abgibt.
Gemäß dem polnischen Sprachgesetz, legt der Rat dem Sejm und dem Senat der Republik Polen alle zwei Jahre einen Bericht über dem Zustand des Schutzes der polnischen Sprache vor.
Der Rat erstellt das Gutachten über Sprachwörterbücher; positiv begutachtete Publikationen sind vom Rat für polnische Sprache empfohlen.
Arbeitsweise des Rates
Jedes dritte Jahr wird eine neue Zusammensetzung des Rates gewählt. Die Sitzungen des Rates finden in der Regel zweimal pro Jahr statt.
Der Rat besteht aus acht Kommissionen: der Kommission für Didaktik, der Kommission für die Sprache der Religion, der Kommission für Rechtssprache, der Kommission für die Sprache der Informationstechnologie, der Kommission für Mediensprache, der Kommission für die Medizinische Sprache, der Kommission für Orthographie und Onomastik und der Kommission für die Kultur des lebendigen Wortes.
Wissenschaftliche Tätigkeit des Rates
Der Rat veranstaltet wissenschaftliche Konferenzen, unter welchen Foren der Kultur des Wortes am wichtigsten sind.
Publikationen
Unter der Schirmherrschaft des Rates werden Bücher veröffentlicht.
Zweimal jährlich bringt der Rat auch ein Informationsbulletin „Nachrichten des Rates für die polnische Sprache beim Präsidium der Polnischen Akademie der Wissenschaften“ heraus, das interessierten Personen und Institutionen zugesandt wird.
Übersetzt von Ilona Jurkiewicz